Richtlinien

  1. Grundlage
    • Seit der Gründung des Bataillons als Luftlande-Jäger-Bataillon 106 in Ellwangen, später Sigmaringen und vor allem seit Stationierung in der Garnisonstadt Lebach, haben Soldaten und zivile Mitarbeiter in treuer Pflichterfüllung und durch dienstliche Leistungen das Selbstbewusstsein der Lebacher Fallschirmjäger und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit geschaffen, das die Traditionsgemeinschaft erhalten will.
    • Der Dienst als Fallschirmjäger, das Erlebnis kameradschaftlicher Gemeinschaft und die Erinnerung an die Garnison verbinden und sind Grundlage der Traditionspflege. 
  2. Zweck der Traditionsgemeinschaft
    • Pflege der kameradschaftlichen Verbundenheit der ehemaligen Soldaten und zivilen Mitarbeitern des Lebacher Fallschirmjägerbataillons und der selbständigen Kompanien.
    • Bewahrung der Erinnerung an die Vergangenheit des Verbandes und der selbständigen Kompanien.
    • Bewahrung des öffentlichen Ansehens in der Garnisonsstadt Lebach
    • Pflege der auf Leistung und Pflichterfüllung begründeten Tradition gemäß den gültigen Erlassen und Richtlinien der Bundeswehr.
  3. Form des Zusammenschlusses
    • Die Traditionsgemeinschaft Lebacher Fallschirmjäger ist ein ideeller unverbindlicher Zusammenschluss ihrer Mitglieder. Sie ist eine Vereinigung, auf die das Recht des nichtrechtsfähigen Vereins anzuwenden ist. Sie ist nicht auf Gewinn oder steuerlichen Vorteil angelegt.
  4. Mitgliedschaft
    • Mitglieder können werden:
      • die Soldaten und  zivilen Mitarbeiter der in Lebach stationierten ehemaligen Verbände und selbständigen Einheiten der Saarlandbrigade (Fallschirmjägerbataillon 261, Versorgungsbataillon (Fsch) 266, Luftlandemörserkompanie 260 und Luftlandesanitätskompanie 260),
      • die Ehrennadelträger des ehemaligen Fallschirmjägerbataillons 261,
      • in Lebach stationierte Angehörige des Fallschirmjägerregiments 26
      • Vertreter der Stadtverwaltung der Garnisonsstadt Lebach.
      • Freunde und Förderer der Lebacher Fallschirmjäger
    • Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie beginnt mit dem Tag der schriftlichen Antragstellung und endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung der Gemeinschaft.
    • Der Ausschluss eines Mitgliedes wird durch 2/3 Mehrheit des Vorstandes entschieden, wenn ein Mitglied
      • den Interessen und dem Zweck der Gemeinschaft zuwiderhandelt,
      • dem Ansehen der Gemeinschaft schadet,
      • mit Zahlung von 2 Jahresbeiträgen überfällig ist.
    • Die Mitgliederkartei wird nach den Richtlinien des Datenschutzes geführt.
    • Es besteht Beitragspflicht. Die Höhe des Beitrages wird alle 2 Jahre durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 5,- Euro jährlich. 
  5. Organe der Traditionsgemeinschaft
    • Mitgliederversammlung
    • Vorstand 


 

  1. Mitgliederversammlung
    • Die Mitgliederversammlung wird alle 2 Jahre in Verbindung mit Veranstaltungen der Traditionsgemeinschaft einberufen. Die Einladungen erfolgen schriftlich.
    • Die Mitgliederversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig.
    • Aufgaben der Mitgliederversammlung:
      • Wahl des Vorstandes
      • Beaufsichtigung des Vorstandes durch Entgegennahme des Geschäftsberichtes,
      • Abberufung einzelner Vorstandsmitglieder oder des gesamten Vorstandes, wenn zwingende Gründe vorliegen,
      • Entlastung des Vorstandes
      • Festsetzung des Mitgliederbeitrages,
      • Wahl von 2 Kassenprüfern.
    • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
    • Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten und vom Geschäftsführer nachzuweisen.
  2. Vorstand der Traditionsgemeinschaft
    • Der Vorstand besteht aus:
      • Vorsitzender
      • 2. Vorsitzender, zugleich Geschäftsführer
      • Schriftführer
      • Kassenführer
      • bis zu 3 Beigeordnete
    • Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
    • Der Vorstand wird alle 2 Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt.
  3. Aufgaben des Vorstandes
    • Planung, Vorbereitung und Leitung des Treffens der Traditionsgemeinschaft möglichst 1x jährlich in Verbindung mit einer Veranstaltung der Stadt Lebach.
    • Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen alle 2 Jahre in Verbindung mit den Treffen der Traditionsgemeinschaft.
    • Halten der Verbindung zum Fallschirmjägerregiment 26 und zur Stadtverwaltung Lebach.
    • Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und des sonstigen Vermögens der Traditionsgemeinschaft
    • Zusammenarbeit mit dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr und dem Bund Deutscher Fallschirmjäger
  4. Sonstiges
    • Die Beiträge und eventuelle Spenden sind vorrangig für Büromaterial, Porto, Gestaltung der Info-Schrift sowie für die Gestaltung der Veranstaltungen zu verwenden.
    • Bei Auflösung der Traditionsgemeinschaft entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens.
    • Bankverbindung der Traditionsgemeinschaft Lebacher Fallschirmjäger:
    • Kreissparkasse Lebach
    • IBAN:
    • BIC:
    • Diese Richtlinien treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 24.10.2015 in Kraft.