Richtlinien der Traditionsgemeinschaft Lebacher Fallschirmjäger
 
1. Grundlage
Seit der Gründung des Bataillons als Luftlande-Jäger-Bataillon 106 in Ellwangen, später Sigmaringen und vor allem seit Stationierung in der Garnisonstadt Lebach, haben Soldaten und zivile Mitarbeiter in treuer Pflichterfüllung und durch dienstliche Leistungen das Selbstbewusstsein der Lebacher Fallschirmjäger und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit geschaffen, das die Traditionsgemeinschaft erhalten will.
Der Dienst als Fallschirmjäger, das Erlebnis kameradschaftlicher Gemeinschaft und die Erinnerung an die Garnison verbinden und sind Grundlage der Traditionspflege.
 
2. Zweck der Traditionsgemeinschaft
• Pflege der kameradschaftlichen Verbundenheit der ehemaligen Soldaten und zivilen Mitarbeiter des Lebacher Fallschirmjägerbataillons und der selbständigen Kompanien
• Bewahrung der Erinnerung an die Vergangenheit des Verbandes und der selbständigen Kompanien
• Bewahrung des öffentlichen Ansehens in der Garnisonsstadt Lebach
• Pflege der auf Leistung und Pflichterfüllung begründeten Tradition gemäß den gültigen Erlassen und Richtlinien der Bundeswehr
 
3. Form des Zusammenschlusses
Die Traditionsgemeinschaft Lebacher Fallschirmjäger ist ein ideeller, unverbindlicher Zusammenschluss ihrer Mitglieder.
Sie ist eine Vereinigung, auf die das Recht des nicht rechtsfähigen Vereins anzuwenden ist.
Sie ist nicht auf Gewinn oder steuerlichen Vorteil angelegt.
 
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können werden:
• Soldaten und zivile Mitarbeiter der in Lebach stationierten ehemaligen Verbände und selbständigen Einheiten der Saarlandbrigade
(Fallschirmjägerbataillon 261, Versorgungsbataillon (Fsch) 266, Luftlandemörserkompanie 260 und Luftlandesanitätskompanie 260)
• Ehrennadelträger des ehemaligen Fallschirmjägerbataillons 261
• In Lebach stationierte Angehörige des Fallschirmjägerregiments 26
• Vertreter der Stadtverwaltung der Garnisonsstadt Lebach
• Freunde und Förderer der Lebacher Fallschirmjäger
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie beginnt mit dem Tag der schriftlichen Antragstellung und endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung der Gemeinschaft.
Der Ausschluss eines Mitgliedes wird durch 2/3-Mehrheit des Vorstandes entschieden, wenn ein Mitglied:
• den Interessen und dem Zweck der Gemeinschaft zuwiderhandelt
• dem Ansehen der Gemeinschaft schadet
• mit Zahlung von zwei Jahresbeiträgen überfällig ist
Die Mitgliederkartei wird nach den Richtlinien des Datenschutzes geführt.
Es besteht Beitragspflicht. Die Höhe des Beitrages wird alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 5,– Euro jährlich.
 
5. Organe der Traditionsgemeinschaft
• Mitgliederversammlung
• Vorstand
 
6. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird alle zwei Jahre in Verbindung mit Veranstaltungen der Traditionsgemeinschaft einberufen.
Die Einladungen erfolgen schriftlich.
Die Mitgliederversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
• Wahl des Vorstandes
• Beaufsichtigung des Vorstandes durch Entgegennahme des Geschäftsberichtes
• Abberufung einzelner Vorstandsmitglieder oder des gesamten Vorstandes bei zwingenden Gründen
• Entlastung des Vorstandes
• Festsetzung des Mitgliederbeitrages
• Wahl von zwei Kassenprüfern
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Sie sind in einer Niederschrift festzuhalten und vom Geschäftsführer nachzuweisen.
 
7. Vorstand der Traditionsgemeinschaft
Der Vorstand besteht aus:
• Vorsitzender
2 Vorsitzender (zugleich Geschäftsführer)
• Schriftführer
• Kassenführer
• bis zu drei Beigeordneten
Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Vorstand wird alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt.
 
8. Aufgaben des Vorstandes
• Planung, Vorbereitung und Leitung des Treffens der Traditionsgemeinschaft (möglichst einmal jährlich) in Verbindung mit einer Veranstaltung der Stadt Lebach
• Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen alle zwei Jahre
• Pflege der Verbindung zum Fallschirmjägerregiment 26 und zur Stadtverwaltung Lebach
• Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und des sonstigen Vermögens
• Zusammenarbeit mit dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr und dem Bund Deutscher Fallschirmjäger
 
9. Sonstiges
• Beiträge und Spenden sind vorrangig für Büromaterial, Porto, Gestaltung der Informationsschrift sowie für Veranstaltungen zu verwenden
• Bei Auflösung der Traditionsgemeinschaft entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens
Diese Richtlinien treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 24.10.2015 in Kraft.