Richtlinien der Traditionsgemeinschaft Lebacher Fallschirmjäger

1. Grundlage

  • Seit der Gründung des Bataillons als Luftlande-Jäger-Bataillon 106 in Ellwangen, später Sigmaringen und vor allem seit der Stationierung in der Garnisonsstadt Lebach, haben Soldaten und zivile Mitarbeiter in treuer Pflichterfüllung und durch dienstliche Leistungen das Selbstbewusstsein der Lebacher Fallschirmjäger und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit geschaffen, das die Traditionsgemeinschaft erhalten will.

  • Der Dienst als Fallschirmjäger, das Erlebnis kameradschaftlicher Gemeinschaft und die Erinnerung an die Garnison verbinden und sind Grundlage der Traditionspflege.


2. Zweck der Traditionsgemeinschaft

  • Pflege der kameradschaftlichen Verbundenheit der ehemaligen Soldaten und zivilen Mitarbeiter des Lebacher Fallschirmjägerbataillons und der selbständigen Kompanien.

  • Bewahrung der Erinnerung an die Vergangenheit des Verbandes und der selbständigen Kompanien.

  • Bewahrung des öffentlichen Ansehens in der Garnisonsstadt Lebach.

  • Pflege der auf Leistung und Pflichterfüllung begründeten Tradition gemäß den gültigen Erlassen und Richtlinien der Bundeswehr.


3. Form des Zusammenschlusses

  • Die Traditionsgemeinschaft Lebacher Fallschirmjäger ist ein ideeller Zusammenschluss ihrer Mitglieder.

  • Sie ist eine Vereinigung, auf die das Recht des nichtrechtsfähigen Vereins anzuwenden ist. Sie ist nicht auf Gewinn oder steuerlichen Vorteil angelegt.


4. Mitgliedschaft

Mitglieder können werden:

  • die Soldatinnen und Soldaten sowie die zivilen Mitarbeiter der in Lebach stationierten ehemaligen Verbände und selbständigen Einheiten der Saarlandbrigade
    (FschJgBtl 261, LLVesBtl 266, LLMörKp 260 und LLSanKp 260),

  • die Ehrennadelträger des ehemaligen Fallschirmjägerbataillons 261,

  • in Lebach stationierte Angehörige der Luftlandebrigade 1,

  • Vertreter der Stadtverwaltung der Garnisonsstadt Lebach,

  • Freunde und Förderer der Lebacher Fallschirmjäger.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie beginnt mit dem Tag der schriftlichen Antragstellung und endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung der Gemeinschaft.

Der Ausschluss eines Mitgliedes wird durch 2/3-Mehrheit des Vorstandes entschieden, wenn ein Mitglied:

  • den Interessen und dem Zweck der Gemeinschaft zuwiderhandelt,

  • dem Ansehen der Gemeinschaft schadet,

  • mit Zahlung von zwei Jahresbeiträgen überfällig ist.

Die Mitgliederkartei wird nach den Richtlinien des Datenschutzes geführt.

Es besteht Beitragspflicht. Die Höhe des Beitrages wird alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 5,00 € pro Jahr.


5. Organe der Traditionsgemeinschaft

  • Mitgliederversammlung

  • Vorstand


6. Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung wird alle zwei Jahre, nach Möglichkeit in Verbindung mit Veranstaltungen der Traditionsgemeinschaft, einberufen. Die Einladungen erfolgen schriftlich.

  • Die Mitgliederversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Wahl des Vorstandes,

  • Beaufsichtigung des Vorstandes durch Entgegennahme des Geschäftsberichtes,

  • Abberufung einzelner Vorstandsmitglieder oder des gesamten Vorstandes, wenn zwingende Gründe vorliegen,

  • Entlastung des Vorstandes,

  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages,

  • Wahl von zwei Kassenprüfern.

  • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

  • Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten und vom Geschäftsführer nachzuweisen.


7. Vorstand der Traditionsgemeinschaft

Der Vorstand besteht aus:

  • Vorsitzender

  • 2. Vorsitzender (zugleich Geschäftsführer)

  • Schriftführer

  • Kassenwart

  • bis zu drei Beigeordneten

  • Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

  • Der Vorstand wird alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt.


8. Aufgaben des Vorstandes

  • Planung, Vorbereitung und Leitung der Treffen der Traditionsgemeinschaft, möglichst einmal jährlich in Verbindung mit einer Veranstaltung in der Garnisonsstadt Lebach.

  • Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen alle zwei Jahre, möglichst in Verbindung mit den Treffen der Traditionsgemeinschaft.

  • Halten der Verbindung zum Fallschirmjägerregiment 26 und zur Stadtverwaltung Lebach.

  • Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und des sonstigen Vermögens der Traditionsgemeinschaft.

  • Zusammenarbeit mit dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. und dem Bund Deutscher Fallschirmjäger.

  • Der Vorsitzende vertritt die Traditionsgemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.


9. Sonstiges

  • Die Beiträge und eventuelle Spenden sind vorrangig für Büromaterial, Gestaltung der Info-Schrift, Porto sowie für die Gestaltung und Durchführung der Veranstaltungen zu verwenden.

  • Der Vorsitzende kann im Ausnahmefall für Ausgaben ohne Zustimmung des Vorstandes über maximal 150 € entscheiden.

  • Bei Auflösung der Traditionsgemeinschaft entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens.

  • Bankverbindung der Traditionsgemeinschaft Lebacher Fallschirmjäger:

          Kreissparkasse Saarlouis -Zweigstelle Lebach-

          IBAN: DE15 5935 0110 0226 2744 70

          BIC:    KRSADE55XXX  

  • Diese Richtlinien ersetzen die Richtlinien vom 24.10.2015 und treten nach Beschluss der

    Mitgliederversammlung am 09.09.2023 in Kraft.